Unbenanntes Dokument

Informationen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass folgende ansteckende Krankheiten der Schule unverzüglich zu melden sind:

- schwere Infektionen, die durch geringe Erregermengen verursacht werden (Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien, Corona)

- Infektionskrankheiten, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen können (wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Röteln, Ringelröteln, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken, ansteckende Borkenflechte, Krätze, Hepatitis A und bakterielle Ruhr sowie Corona)

- Kopflausbefall oder Krätze

- infektiöse Gastroenteritis (Magen-Darm-Erkrankung) vor Vollendung des 6. Lebensjahres (auch Verdacht)

Verhalten

Bitte melden Sie sich bei Erkrankung Ihres Kindes telefonisch in der Schule. Meldepflichtige Krankheiten müssen mitgeteilt werden.